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   BFH, 02.07.1996 - X B 50/96, X B 52/96   

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https://dejure.org/1996,32650
BFH, 02.07.1996 - X B 50/96, X B 52/96 (https://dejure.org/1996,32650)
BFH, Entscheidung vom 02.07.1996 - X B 50/96, X B 52/96 (https://dejure.org/1996,32650)
BFH, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - X B 50/96, X B 52/96 (https://dejure.org/1996,32650)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
    Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch bei vernünftiger, objektiver Betrachtung davon ausgehen kann, daß der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 42; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 51 Anm. 37).

    Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsfehler eines Richters bilden -- selbst wenn sie objektiv vorliegen -- grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund (ständige Rechtsprechung; vgl. die BFH-Beschlüsse vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225; vom 27. Juni 1996 X B 84/96, BFH/NV 1997, 122; in BFH/NV 1997, 42; vgl. auch Gräber/Koch, a. a. O., § 51 Anm. 40).

  • BFH, 10.12.2001 - X B 41/01

    Rechtsstreit wegen Einkommensteuer - Besorgnis der Befangenheit - Beschwerde -

    Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen, objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 42; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Anm. 37, m.w.N.).
  • BFH, 15.02.2000 - X B 91/99

    Richterablehnung

    Ein derartiger Grund ist gegeben, wenn ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus, jedoch nach Maßgabe einer vernünftigen, objektiven Betrachtung, davon ausgehen kann, der Richter werde nicht unvoreingenommen entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 42; vgl. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Anm. 37, m.w.N.).
  • BFH, 20.05.1998 - X B 25/98

    Eignung des Institus der Richterablehnung zum Vorgehen gegen eine fehlerhafte

    Das Institut der Richterablehnung ist jedoch grundsätzlich kein geeignetes Mittel, um gegen (vermeintlich) fehlerhafte Rechtsanwendung vorzugehen (vgl. z.B. die Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 2. Juli 1996 X B 50, 52/96, BFH/NV 1997, 42; vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780, und vom 30. Mai 1997 I B 17/97, BFH/NV 1998, 34; w. Nachw. bei Gräber, a.a.O., § 51 Rz. 37ff.).
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